Sie haben eine ungenutzte Wohnung?
Sie haben schon darüber nachgedacht, diese Geflüchteten zur Verfügung zu stellen und so bei der Integration in unserer Stadt zu helfen? Sie wünschen sich zu ihrem Vorhaben eine kompetente Beratung und Vermittlung passender Mietinteressierter? Kontaktieren Sie das Team der Wohnbrücke Hamburg gerne direkt – oder informieren Sie sich zunächst weiter über diese Website. Durch unsere Anbindung an die Lawaetz-Unternehmensgruppe können wir auf die Expertise aus 30 Jahren in der sozialen Wohnraumvermittlung zurückgreifen.
Die Wohnbrücke Hamburg sucht abgeschlossene Wohnungen aller Größen mit unbefristetem Mietvertrag im Stadtgebiet Hamburg für geflüchtete Familien und Einzelpersonen, die derzeit in Hamburger Unterkünften leben. Sie sind sich unsicher, ob Ihr Angebot die Kriterien erfüllt? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und können im direkten Gespräch auf individuelle Fragen eingehen.
Konkret bieten wir Vermieter_innen:
- Erste Orientierung und Beratung in Fragen rund um die Vermietung einer Wohnung an einen Haushalt mit Fluchthintergrund (inklusive persönlichem Beratungsgespräch bei einer unverbindlichen Erstbesichtigung der Wohnung).
- Die Vorstellung von passenden Haushalten und die Begleitung bei der Anbahnung des Mietverhältnisses.
- Die Unterstützung des Haushalts durch eine_n ehrenamtliche_n Wohnungslotsen_in und im Bedarfsfall das Know-how und Engagement der Wohnbrücke Hamburg bei Beratung, Intervention und Moderation im laufenden Mietverhältnis.
- Informationen zu finanziellen Unterstützungsangeboten wie dem Gewährleistungspaket der Sozialbehörde oder Fördermitteln der Investitions- und Förderbank Hamburg
In unseren FAQ finden Sie Antworten auf weitere, häufig gestellte Fragen.
Sie können die Wohnbrücke Hamburg auch direkt kontaktieren. Gerne erläutern wir die Besonderheiten und Möglichkeiten unseres Projekts im Gespräch.
Wir finden für Sie passgenaue Mieter_innen, ohne dass Sie großen eigenen Aufwand haben. Die Bleibeperspektive der Personen und die sichere Mietzahlung werden vorab geprüft. Unser Matchingsystem ist so präzise, dass sich Vermieter_innen in der Regel für den ersten von uns vorgeschlagenen Haushalt entscheiden. Jeder durch uns vermittelte Haushalt wird durch eine ehrenamtlich engagierte Person begleitet, die Ihnen auch im laufenden Mietverhältnis als eine zusätzliche Ansprechperson dient. Diese Wohnungslots_innen werden durch die Wohnbrücke Hamburg geschult und auf ihre Aufgaben vorbereitet. Bei etwaigen Konflikten erhalten Vermieter_innen außerdem Beratung und Unterstützung durch die Wohnbrücke Hamburg und ihr Netzwerk.
Nicht zuletzt erleichtert die Wohnbrücke Ihnen soziales Engagement in unserer Stadt.
Die Vermittlung von Neumieter_innen und die Begleitung des Mietverhältnisses sind für die beteiligten Mietvertragsparteien kostenlos. Über eine Spende für unsere Arbeit freuen wir uns aber jederzeit.
Bitte senden Sie uns Ihr vorliegendes Wohnungsexposé zu oder fordern unser Meldeformular an, damit uns die detaillierten Angaben zu Ihrem Wohnungsangebot vorliegen. Zusätzlich freuen wir uns über die Übersendung eines Grundrisses. Wenn uns diese wichtigen Informationen zu Ihrem Wohnungsangebot vorliegen, können wir Ihnen Mietinteressierte gemäß Ihren Vorstellungen vorschlagen. Gerne verabreden wir mit Ihnen einen Termin für eine Erstbesichtigung durch die Wohnbrücke Hamburg, bevor wir Ihnen einzelne Haushalte vorstellen. So können wir Sie und Ihre angebotene Wohnung besser kennenlernen, alle offenen Fragen in Ruhe beantworten und anschließend möglichst passgenau Wohnungssuchende vorschlagen.
Da viele geflüchtete Menschen aus der öffentlichen Unterkunft aktuell Deutschkurse besuchen und noch nicht berufstätig sind, wird die monatliche Mietzahlung häufig vom Sozialleistungsträger (Jobcenter oder Amt für Migration) übernommen. Die Mietsicherheit (Kaution) wird Personen im Sozialleistungsbezug beim Mietbeginn als Darlehen gewährt. Immer mehr der bei uns angemeldeten Wohnungssuchenden arbeiten bereits oder sind in einem Ausbildungsverhältnis oder Studium. In diesen Fällen wird die Miete z.T. selbst getragen – häufig ergänzt durch Zuschüsse der Sozialleistungsträger, sofern das eigene Einkommen noch nicht ausreichend ist.
Für die Zahlung der Miete durch den Sozialleistungsträger gilt ein von der Haushaltsgröße abhängiger Höchstsatz. Als Richtwert wird die Bruttokaltmiete verwendet, d.h. die Nettokaltmiete zuzüglich der kalten, verbrauchsunabhängigen Betriebskosten. Infos hierzu finden Sie in der Fachanweisung zu § 22 SGB II – oder im direkten Gespräch mit uns. Bitte beachten Sie auch, dass für Personen, die aktuell in der öffentlich-rechtlichen Unterkunft untergebracht sind, Zuschläge von bis zu 15% zum regulären Satz gewährt werden können (vgl. Fachanweisung zu § 22 SGB II Absatz 3.1.2.). Die Heizkosten werden in der Bruttokaltmiete nicht berücksichtigt, sondern werden zusätzlich zu dem Betrag in tatsächlicher Höhe vom Sozialleistungsträger übernommen. Die Mietsicherheit (Kaution) wird Personen im Sozialleistungsbezug beim Mietbeginn als Darlehen gewährt. Sprechen Sie uns gern mit Ihren Fragen an.
Sofern die Miete vom Sozialleistungsträger übernommen wird, empfehlen wir all unseren Haushalten die Beantragung einer Direktzahlung durch den Sozialleistungsträger: Auf diese Weise erhalten Sie als Vermieter_in die Kaution und den monatlichen Mietzins direkt vom Amt. Bezüglich einer möglichen Umstellung der Mietfinanzierung (z.B. bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) werden die Neumieter_innen schriftlich in einer umfangreichen Mietermappe informiert und die ehrenamtlichen Wohnungslots_innen stehen beratend zur Seite, um Dauerauftrag oder SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Sollte es wider Erwarten zu einem Mietrückstand kommen, stehen wir als Wohnbrücke Hamburg kurzfristig zur Klärung des Mietausfalls zur Verfügung.
Die Hansestadt Hamburg setzt auf die zentrale Unterbringung von Geflüchteten in Sammelunterkünften als Erst- und Notfallversorgung und mietet daher keine Wohnungen an. Auch die Wohnbrücke Hamburg geht keine stellvertretenden Mietverhältnisse ein. Durch uns vermittelte Mietverhältnisse beinhalten immer eine Direktvermietung an den Haushalt mit Fluchthintergrund. Dies begrüßen wir, da nur durch eine Direktvermietung ein richtiges Ankommen und ein eigenverantwortliches und selbstständiges Mietverhältnis ermöglicht werden. Als zusätzliche Sicherheit stehen Ihnen die jeweiligen ehrenamtlichen Wohnungslots_innen, die den Haushalt schon länger persönlich kennen und begleiten, sowie das Team der Wohnbrücke Hamburg zur Verfügung.
In der Regel führen die Mitarbeiter_innen der Wohnbrücke Hamburg gern eine Erstbesichtigung der angebotenen Wohnung durch. Bei solch einem Termin gewinnen wir einen Eindruck von der Wohnumgebung und der Wohnung selbst. Auch lernen wir uns einmal persönlich kennen, können offene Fragen besprechen und Ihre Wünsche an die potenziellen Neumieter_innen damit besser berücksichtigen. Im Anschluss stellen wir Ihnen ausgewählte Mietinteressierte zunächst per Telefon oder Mail und anschließend bei einem persönlichen Besichtigungs- und Kennlerntermin vor, den auch der_die Wohnungslotse_in begleitet.
Hinweis: Wir begrüßen es, eine Besichtigung immer nur mit einem Haushalt durchzuführen und den Mietinteressierten damit eine echte Chance zu gewähren, ihre öffentliche Wohnunterkunft/das Flüchtlingscamp (bzw. das vorübergehend zur Verfügung gestellte Gästezimmer) zu verlassen. Sollte es für Sie nach der Besichtigung mit dem ausgewählten Haushalt nicht passen, stellen wir Ihnen weitere Haushalte vor. In der Regel wollen Vermieter_innen, die uns eine Wohnung in Aussicht stellen, an den ersten von uns vorgeschlagenen Haushalt vermieten.
Sind Sie mit der Vermietung Ihrer Wohnung an den von uns vorgeschlagenen Mietinteressierten einverstanden, unterzeichnen Sie einen unbefristeten Mietvertrag direkt mit dem geflüchteten Haushalt. Die Vertragsunterzeichnung und Wohnungsübergabe wird durch die ehrenamtlichen Wohnungslots_innen begleitet. Um die mit dem Umzug verbundenen aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen kümmern sich die Neumieter_innen und ihre Wohnungslots_innen mit Unterstützung der Wohnbrücke Hamburg. Wir und die_der ehrenamtliche Wohnungslotse_in bleiben Ihnen im laufenden Mietverhältnis als zusätzliche Ansprechpersonen erhalten.
Die Wohnbrücke bereitet die Mietinteressierten auf die Gepflogenheiten besonders vor: In einem obligatorischen Erstgespräch mit den Haushalten weisen wir explizit auf die mit einem Mietvertrag einhergehenden Rechte und Pflichten hin – wie beispielsweise die Einhaltung der Hausordnung, die pünktliche Mietzahlung sowie die nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Zusätzlich erläutern die von uns geschulten Wohnungslots_innen – auch mit Hilfe einer durch die Wohnbrücke Hamburg konzipierten Mietermappe – insbesondere Mülltrennung oder richtiges Heizen und Lüften und begleiten die Orientierung in Wohnumfeld und Nachbarschaft wie auch bei Bedarf notwendige Behördengänge.
Selbstverständlich orientieren wir uns in erster Linie an Ihren Vorstellungen und vertrauen auf Ihre Kenntnis der unterschiedlichen Mietparteien in der Hausgemeinschaft als Vermieter_in. Durch unser Vermittlungsverfahren können wir zusätzlich während der Erstbesichtigung auch selbst einen ersten Eindruck der Hausgemeinschaft und der Wohnanlage gewinnen. Auf diese Weise können wir gezielt Haushalte und Haushaltskonstellationen vorschlagen, die zur Struktur im Haus passen – beispielsweise eine Familie mit kleinen Kinder oder ohne Kinder.
Die Wohnbrücke Hamburg lernt jeden Haushalt vor einer möglichen Wohnungsvermittlung in einem Erstgespräch in Begleitung der_des Wohnungslotsen_in persönlich kennen. Bei diesem Termin prüft das Team der Wohnbrücke Hamburg auch die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des wohnungssuchenden Haushaltes. Selbstverständlich ist uns daran gelegen, Ihnen ein stabiles Mietverhältnis zu vermitteln. Viele Haushalte verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis. Einige Asylverfahren ziehen sich bis zu einer Entscheidung über mehrere Jahre hin. Deshalb werden zusätzlich auch Haushalte mit einer durch eine_n Rechtsanwalt_anwältin eingeschätzte Bleibeperspektive vermittelt. In den durch die Wohnbrücke vermittelten Mietverhältnissen ist es noch nicht vorgekommen, dass ein Haushalt aus einem bestehenden Mietverhältnis abgeschoben wurde.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Aufenthaltsdokument abläuft, wird die Situation im Herkunftsland geprüft. Wenn die Situation im Herkunftsland theoretisch eine Rückkehr zulassen würde, wird auf die Situation der Personen hier in Hamburg geschaut. Personen, die gut in unsere Stadt integriert sind – die also eine eigene Wohnung haben, die sich auf Deutsch verständigen können, die vielleicht perspektivisch eine Arbeit finden können und deren Kinder zur Schule gehen – haben eine langfristige Bleibeperspektive.
Die Wohnbrücke Hamburg prüft vorab im Erstgespräch mit jedem Haushalt, ob der Wunsch besteht, längerfristig in Hamburg zu bleiben – nur in diesem Fall findet eine Vermittlung statt. In der Regel ist also davon auszugehen, dass das durch die Wohnbrücke vermittelte Mietverhältnis langfristig besteht. Die Neumieter_innen haben nach anhaltender Unsicherheit und der prekären Situation der öffentlichen Unterbringung oder vorübergehend zur Verfügung gestellten Gästezimmern durch ein normales Mietverhältnis endlich die Chance richtig anzukommen. Falls ein Familienmitglied, zum Beispiel ein erwachsen gewordenes Kind, auszieht, kann das Mietverhältnis bestehen bleiben, sofern die Miete für den Haushalt weiterhin tragbar ist. In den geflüchteten Familien ist es in der Regel üblich, dass auch volljährige Kinder länger in ihrer Herkunftsfamilie bleiben – oft bis sie selbst eine eigene Familie gründen. Bei Familienzuwachs kann zumindest in den ersten Jahren das Mietverhältnis ebenfalls weiterhin bestehen bleiben, bis die Kinder zu groß sind und die Familie mehr Platz benötigt.
Große Wohnungsgeber_innen haben uns mitgeteilt: Das durchschnittliche Risiko für unbekannt verzogene Mieter_innen unterscheidet sich nicht zwischen Personen mit Unterstützungsbedarf (wie unsere Zielgruppe) und anderen Mietergruppen auf dem Wohnungsmarkt. Durch die Begleitung der geschulten Wohnungslots_innen ist die Wahrscheinlichkeit für einen unangekündigten Auszug gering. Außerdem prüft die Wohnbrücke Hamburg vorab im persönlichen Kennlern- und Beratungsgespräch, ob der Wunsch besteht, langfristig in Hamburg zu bleiben.
Weil aller Anfang Wohnung ist.®