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Die Wohnung als Tür in die Nachbarschaft.

Die erste eigene Wohnung ist der Ausgangspunkt: Über die eigenen vier Wände hinaus können auch die lokale Nachbarschaft und die Stadt Hamburg zum neuen Zuhause werden. Die Wohnbrücke Hamburg unterstützt geflüchtete Neumieter_innen und ihre ehrenamtlich engagierten Wohnungslots_innen dabei, nach dem Umzug aus der öffentlich-rechtlichen Unterkunft in die erste eigene Wohnung im Quartier, Stadtteil und Bezirk ankommen zu können.

Schauen Sie hierzu auch gerne in die Ergebnisse unserer Lotsenumfrage 2021.

Sie möchten sich mit anderen Wohnungslots_innen vernetzen? Dafür stellen wir Ihnen u.a. Mailinglisten zur Verfügung. Schauen Sie für weitere Informationen gerne hier.

Begegnungen als Schlüssel für das Miteinander

Begegnungen zwischen den Neu-Hamburger_innen und Alteingesessenen sind der Schlüssel für ein gutes Miteinander. So können interkultureller Austausch angeregt und mögliche gegenseitige Vorurteile abgebaut werden. Da Möglichkeiten der Begegnung nicht ohne Weiteres allein durch die direkte Nachbarschaft gegeben sind, kommen Begegnungsstätten und Treffpunkten im Quartier eine besondere Bedeutung zu. Die Wohnbrücke Hamburg treibt die Vernetzung mit diesen Orten voran.

Wenn die Neumieter_innen bestehende Angebote kennenlernen, nutzen und mitgestalten, können die schon bestehenden nachbarschaftlichen Strukturen von dem vielfältigen Erfahrungs- und Kenntnishorizont der Neu-Hamburger_innen profitieren.

Zusammenarbeit als Fundament für eine aktive Nachbarschaft

Hierfür setzen wir auf Zusammenarbeit mit lokalen Nachbarschaftsstrukturen. Unser Ansatz ist, die Zugänge zu den vorhandenen Angeboten zu erleichtern und teilweise zu ergänzen.

Nach Einzug in die eigene Wohnung informieren wir die Neumieter_innen und Wohnungslots_innen über vorhandene Strukturen und laden zu – teilweise mit unseren Partnerorganisationen gemeinsam organisierten – Veranstaltungen ein.

Wir arbeiten u.a. mit folgenden Organisationen für aktive Nachbarschaften vor Ort zusammen:

Wir sind an Austausch und Vernetzung mit weiteren Partnerorganisationen interessiert! Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie in einem Projekt, einer Initiative oder einem sozialen Träger am Miteinander in Hamburger Nachbarschaften, Quartieren, Stadtteilen und Bezirken mitwirken!

Welche Vorteile habe ich mit einer Wohnungsvermittlung durch die Wohnbrücke Hamburg?

Wir finden für Sie passgenaue Mieter_innen, ohne dass Sie großen eigenen Aufwand haben. Die Bleibeperspektive der Personen und die sichere Mietzahlung werden vorab geprüft. Unser Matchingsystem ist so präzise, dass sich Vermieter_innen in der Regel für den ersten von uns vorgeschlagenen Haushalt entscheiden. Jeder durch uns vermittelte Haushalt wird durch eine ehrenamtlich engagierte Person begleitet, die Ihnen auch im laufenden Mietverhältnis als eine zusätzliche Ansprechperson dient. Diese Wohnungslots_innen werden durch die Wohnbrücke Hamburg geschult und auf ihre Aufgaben vorbereitet. Bei etwaigen Konflikten erhalten Vermieter_innen außerdem Beratung und Unterstützung durch die Wohnbrücke Hamburg und ihr Netzwerk.

Nicht zuletzt erleichtert die Wohnbrücke Ihnen soziales Engagement in unserer Stadt.

Was kostet eine Wohnungsvermittlung durch die Wohnbrücke Hamburg?

Die Vermittlung von Neumieter_innen und die Begleitung des Mietverhältnisses sind für die beteiligten Mietvertragsparteien kostenlos. Über eine Spende für unsere Arbeit freuen wir uns aber jederzeit.

Welche Informationen über meine Wohnung benötigt die Wohnbrücke Hamburg?

Bitte senden Sie uns Ihr vorliegendes Wohnungsexposé zu oder fordern unser Meldeformular an, damit uns die detaillierten Angaben zu Ihrem Wohnungsangebot vorliegen. Zusätzlich freuen wir uns über die Übersendung eines Grundrisses. Wenn uns diese wichtigen Informationen zu Ihrem Wohnungsangebot vorliegen, können wir Ihnen Mietinteressierte gemäß Ihren Vorstellungen vorschlagen. Gerne verabreden wir mit Ihnen einen Termin für eine Erstbesichtigung durch die Wohnbrücke Hamburg, bevor wir Ihnen einzelne Haushalte vorstellen. So können wir Sie und Ihre angebotene Wohnung besser kennenlernen, alle offenen Fragen in Ruhe beantworten und anschließend möglichst passgenau Wohnungssuchende vorschlagen.

Wer zahlt die Miete und die Kaution?

Da viele geflüchtete Menschen aus der öffentlichen Unterkunft aktuell Deutschkurse besuchen und noch nicht berufstätig sind, wird die monatliche Mietzahlung häufig vom Sozialleistungsträger (Jobcenter oder Amt für Migration) übernommen. Die Mietsicherheit (Kaution) wird Personen im Sozialleistungsbezug beim Mietbeginn als Darlehen gewährt. Immer mehr der bei uns angemeldeten Wohnungssuchenden arbeiten bereits oder sind in einem Ausbildungsverhältnis oder Studium. In diesen Fällen wird die Miete z.T. selbst getragen – häufig ergänzt durch Zuschüsse der Sozialleistungsträger, sofern das eigene Einkommen noch nicht ausreichend ist.

Wie hoch darf die Miete sein?

Für die Zahlung der Miete durch den Sozialleistungsträger gilt ein von der Haushaltsgröße abhängiger Höchstsatz. Als Richtwert wird die Bruttokaltmiete verwendet, d.h. die Nettokaltmiete zuzüglich der kalten, verbrauchsunabhängigen Betriebskosten. Infos hierzu finden Sie in der Fachanweisung zu § 22 SGB II – oder im direkten Gespräch mit uns. Bitte beachten Sie auch, dass für Personen, die aktuell in der öffentlich-rechtlichen Unterkunft untergebracht sind, Zuschläge von bis zu 15% zum regulären Satz gewährt werden können (vgl. Fachanweisung zu § 22 SGB II Absatz 3.1.2.). Die Heizkosten werden in der Bruttokaltmiete nicht berücksichtigt, sondern werden zusätzlich zu dem Betrag in tatsächlicher Höhe vom Sozialleistungsträger übernommen. Die Mietsicherheit (Kaution) wird Personen im Sozialleistungsbezug beim Mietbeginn als Darlehen gewährt. Sprechen Sie uns gern mit Ihren Fragen an.

Wie sicher ist die Mietzahlung?

Sofern die Miete vom Sozialleistungsträger übernommen wird, empfehlen wir all unseren Haushalten die Beantragung einer Direktzahlung durch den Sozialleistungsträger: Auf diese Weise erhalten Sie als Vermieter_in die Kaution und den monatlichen Mietzins direkt vom Amt. Bezüglich einer möglichen Umstellung der Mietfinanzierung (z.B. bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) werden die Neumieter_innen schriftlich in einer umfangreichen Mietermappe informiert und die ehrenamtlichen Wohnungslots_innen stehen beratend zur Seite, um Dauerauftrag oder SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Sollte es wider Erwarten zu einem Mietrückstand kommen, stehen wir als Wohnbrücke Hamburg kurzfristig zur Klärung des Mietausfalls zur Verfügung.

Ist eine Direktvermietung notwendig oder kann auch die Stadt Hamburg oder ein Träger Vertragspartner_in sein?

Die Hansestadt Hamburg setzt auf die zentrale Unterbringung von Geflüchteten in Sammelunterkünften als Erst- und Notfallversorgung und mietet daher keine Wohnungen an. Auch die Wohnbrücke Hamburg geht keine stellvertretenden Mietverhältnisse ein. Durch uns vermittelte Mietverhältnisse beinhalten immer eine Direktvermietung an den Haushalt mit Fluchthintergrund. Dies begrüßen wir, da nur durch eine Direktvermietung ein richtiges Ankommen und ein eigenverantwortliches und selbstständiges Mietverhältnis ermöglicht werden. Als zusätzliche Sicherheit stehen Ihnen die jeweiligen ehrenamtlichen Wohnungslots_innen, die den Haushalt schon länger persönlich kennen und begleiten, sowie das Team der Wohnbrücke Hamburg zur Verfügung.

Wie läuft eine Vermittlung im Rahmen der Wohnbrücke Hamburg ab?

In der Regel führen die Mitarbeiter_innen der Wohnbrücke Hamburg gern eine Erstbesichtigung der angebotenen Wohnung durch. Bei solch einem Termin gewinnen wir einen Eindruck von der Wohnumgebung und der Wohnung selbst. Auch lernen wir uns einmal persönlich kennen, können offene Fragen besprechen und Ihre Wünsche an die potenziellen Neumieter_innen damit besser berücksichtigen. Im Anschluss stellen wir Ihnen ausgewählte Mietinteressierte zunächst per Telefon oder Mail und anschließend bei einem persönlichen Besichtigungs- und Kennlerntermin vor, den auch der_die Wohnungslotse_in begleitet.

Hinweis: Wir begrüßen es, eine Besichtigung immer nur mit einem Haushalt durchzuführen und den Mietinteressierten damit eine echte Chance zu gewähren, ihre öffentliche Wohnunterkunft/das Flüchtlingscamp (bzw. das vorübergehend zur Verfügung gestellte Gästezimmer) zu verlassen. Sollte es für Sie nach der Besichtigung mit dem ausgewählten Haushalt nicht passen, stellen wir Ihnen weitere Haushalte vor. In der Regel wollen Vermieter_innen, die uns eine Wohnung in Aussicht stellen, an den ersten von uns vorgeschlagenen Haushalt vermieten.

Sind Sie mit der Vermietung Ihrer Wohnung an den von uns vorgeschlagenen Mietinteressierten einverstanden, unterzeichnen Sie einen unbefristeten Mietvertrag direkt mit dem geflüchteten Haushalt. Die Vertragsunterzeichnung und Wohnungsübergabe wird durch die ehrenamtlichen Wohnungslots_innen begleitet. Um die mit dem Umzug verbundenen aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen kümmern sich die Neumieter_innen und ihre Wohnungslots_innen mit Unterstützung der Wohnbrücke Hamburg. Wir und die_der ehrenamtliche Wohnungslotse_in bleiben Ihnen im laufenden Mietverhältnis als zusätzliche Ansprechpersonen erhalten.

Sind die Neumieter_innen mit den Gepflogenheiten in einem Hamburger Mietshaus vertraut?

Die Wohnbrücke bereitet die Mietinteressierten auf die Gepflogenheiten besonders vor: In einem obligatorischen Erstgespräch mit den Haushalten weisen wir explizit auf die mit einem Mietvertrag einhergehenden Rechte und Pflichten hin – wie beispielsweise die Einhaltung der Hausordnung, die pünktliche Mietzahlung sowie die nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Zusätzlich erläutern die von uns geschulten Wohnungslots_innen – auch mit Hilfe einer durch die Wohnbrücke Hamburg konzipierten Mietermappe – insbesondere Mülltrennung oder richtiges Heizen und Lüften und begleiten die Orientierung in Wohnumfeld und Nachbarschaft wie auch bei Bedarf notwendige Behördengänge.

Inwiefern kann die Wohnbrücke Hamburg auf die anderen Mietparteien in der Hausgemeinschaft Rücksicht nehmen?

Selbstverständlich orientieren wir uns in erster Linie an Ihren Vorstellungen und vertrauen auf Ihre Kenntnis der unterschiedlichen Mietparteien in der Hausgemeinschaft als Vermieter_in. Durch unser Vermittlungsverfahren können wir zusätzlich während der Erstbesichtigung auch selbst einen ersten Eindruck der Hausgemeinschaft und der Wohnanlage gewinnen. Auf diese Weise können wir gezielt Haushalte und Haushaltskonstellationen vorschlagen, die zur Struktur im Haus passen – beispielsweise eine Familie mit kleinen Kinder oder ohne Kinder.

Dürfen die Neumieter_innen überhaupt in Deutschland bleiben?

Die Wohnbrücke Hamburg lernt jeden Haushalt vor einer möglichen Wohnungsvermittlung in einem Erstgespräch in Begleitung der_des Wohnungslotsen_in persönlich kennen. Bei diesem Termin prüft das Team der Wohnbrücke Hamburg auch die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des wohnungssuchenden Haushaltes. Selbstverständlich ist uns daran gelegen, Ihnen ein stabiles Mietverhältnis zu vermitteln. Viele Haushalte verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis. Einige Asylverfahren ziehen sich bis zu einer Entscheidung über mehrere Jahre hin. Deshalb werden zusätzlich auch Haushalte mit einer durch eine_n Rechtsanwalt_anwältin eingeschätzte Bleibeperspektive vermittelt. In den durch die Wohnbrücke vermittelten Mietverhältnissen ist es noch nicht vorgekommen, dass ein Haushalt aus einem bestehenden Mietverhältnis abgeschoben wurde.

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Aufenthaltsdokument abläuft, wird die Situation im Herkunftsland geprüft. Wenn die Situation im Herkunftsland theoretisch eine Rückkehr zulassen würde, wird auf die Situation der Personen hier in Hamburg geschaut. Personen, die gut in unsere Stadt integriert sind – die also eine eigene Wohnung haben, die sich auf Deutsch verständigen können, die vielleicht perspektivisch eine Arbeit finden können und deren Kinder zur Schule gehen – haben eine langfristige Bleibeperspektive.

Kann ich damit rechnen, dass ein langfristiges Mietverhältnis besteht? Was passiert beispielsweise, wenn ein Familienmitglied auszieht oder ein neues Kind kommt? Planen die Neumieter_innen überhaupt, langfristig in Hamburg zu bleiben?

Die Wohnbrücke Hamburg prüft vorab im Erstgespräch mit jedem Haushalt, ob der Wunsch besteht, längerfristig in Hamburg zu bleiben – nur in diesem Fall findet eine Vermittlung statt. In der Regel ist also davon auszugehen, dass das durch die Wohnbrücke vermittelte Mietverhältnis langfristig besteht. Die Neumieter_innen haben nach anhaltender Unsicherheit und der prekären Situation der öffentlichen Unterbringung oder vorübergehend zur Verfügung gestellten Gästezimmern durch ein normales Mietverhältnis endlich die Chance richtig anzukommen. Falls ein Familienmitglied, zum Beispiel ein erwachsen gewordenes Kind, auszieht, kann das Mietverhältnis bestehen bleiben, sofern die Miete für den Haushalt weiterhin tragbar ist. In den geflüchteten Familien ist es in der Regel üblich, dass auch volljährige Kinder länger in ihrer Herkunftsfamilie bleiben – oft bis sie selbst eine eigene Familie gründen. Bei Familienzuwachs kann zumindest in den ersten Jahren das Mietverhältnis ebenfalls weiterhin bestehen bleiben, bis die Kinder zu groß sind und die Familie mehr Platz benötigt.

Gibt es eine finanzielle Absicherung, wenn Mieter_innen unbekannt verziehen sollten?

Große Wohnungsgeber_innen haben uns mitgeteilt: Das durchschnittliche Risiko für unbekannt verzogene Mieter_innen unterscheidet sich nicht zwischen Personen mit Unterstützungsbedarf (wie unsere Zielgruppe) und anderen Mietergruppen auf dem Wohnungsmarkt. Durch die Begleitung der geschulten Wohnungslots_innen ist die Wahrscheinlichkeit für einen unangekündigten Auszug gering. Außerdem prüft die Wohnbrücke Hamburg vorab im persönlichen Kennlern- und Beratungsgespräch, ob der Wunsch besteht, langfristig in Hamburg zu bleiben.

Weil aller Anfang Wohnung ist.®